Aufnahme in unsere Einrichtungen


Informieren Sie sich

Informieren Sie sich nachfolgend über die verschiedenen Zielgruppen, die Aufnahmevoraussetzungen und das Aufnahmeverfahren für die bestehenden Angebote / Leistungen.

Informationen zu Aufnahmevoraussetzungen und Aufnahmeverfahren

Besondere Wohnform

Die Zielgruppe/ Aufnahmevoraussetzungen

Die Zielgruppe zur Aufnahme in die besondere Wohnform besteht aus psychisch erkrankten Personen, die von dieser Erkrankung entweder vorübergehend oder dauerhaft betroffen sind und dadurch eine psychische Behinderung droht oder resultiert.

Die besonderen Wohnformen sind für Personen konzipiert, die aufgrund der Schwere und Ausprägung der Symptome oder der daraus entstehenden Fähigkeitseinbußen auf einen Umfang der Hilfe eines sog. vollstationären Settings angewiesen sind.

Personen, die unter einer akuten Suchtproblematik sowie einer akuten Selbst- oder Fremdgefährdung leiden, können aufgrund des bestehenden offenen Rahmens nicht aufgenommen werden.

Die Aufnahmemöglichkeit für Menschen mit einer körperlichen Behinderung oder mit einem Pflegebedarf hängt vom Einzelfall ab.

Das Aufnahmeverfahren

Die erste Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel telefonisch. Daraufhin wird ein persönliches Informationsgespräch vereinbart. In diesem unverbindlichen Treffen werden dem Interessenten die Angebote, Leistungen, Räumlichkeiten und Finanzierungsmöglichkeiten vorgestellt. Weitere Schritte können gemeinsam geplant und ausgeführt werden.


Tagesstätte

Die Zielgruppe / Aufnahmevoraussetzungen

Die Zielgruppe umfasst Personen mit einer psychischen Erkrankung, die aktuell nicht dazu befähigt sind, einem Beschäftigungsverhältnis nachzugehen (erster oder zweiter Arbeitsmarkt) und bei denen ohne die Teilnahme an einem tagesstrukturierenden Angebot Schwierigkeiten bei der Bewältigung der Lebenssituation entstehen. Die Besucher der Tagesstätte können allein durch eine ambulante Assistenz nicht ausreichend unterstützt werden, ein stationärer Aufenthalt erscheint aber zu weitreichend oder kann durch den Besuch der Tagesstätte vermieden werden. Personen, die die Tagesstätte besuchen, sollten stabil genug sein, um in einer eigenen Wohnung zu leben und in dieser die Wochenend- und Abendstunden zu strukturieren. Zudem sollte ausreichend Antrieb bestehen, um die vereinbarten Betreuungszeiten in der Tagesstätte wahrnehmen zu wollen.

Das Aufnahmeverfahren

Die erste Kontaktaufnahme erfolgt zumeist telefonisch. Daraufhin wird in der Regel ein Informationsgespräch vereinbart und die Tagesstätte besichtigt. Der Interessent hat somit die Möglichkeit, die Angebote, Leistungen, Räumlichkeiten und Finanzierungsoptionen unverbindlich kennenzulernen. Probetage in der Einrichtung können absolviert werden.


Qualifizierte, ambulante Assistenz

Die Zielgruppe / Aufnahmevoraussetzungen

Die Zielgruppe umfasst Personen mit einer psychischen Erkrankung, die im Landkreis Vechta wohnhaft sind und eine Assistenz bei der alltäglichen Lebensführung sowie der Bewältigung anfallender, zu erledigender Aufgaben benötigen, die aufgrund der bestehenden Symptomatik der psychischen Erkrankung vorübergehend nicht ohne Unterstützung ausgeführt werden können. Zudem sind eine entlastende Gesprächsführung sowie eine Organisation der medizinischen Versorgung möglich. Die ambulante Wohnassistenz findet individuell zugeschnitten innerhalb und außerhalb des eigenen Wohnumfeldes statt.

Das Aufnahmeverfahren

Auch hier erfolgt die erste Kontaktaufnahme in der Regel telefonisch. In einem Erstgespräch hat der Interessent die Möglichkeit, sich über die Angebote, Leistungen und Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren. Gemeinsam mit dem Klienten wird dann in einem zweiten Schritt ein individueller Assistenzplan erstellt, der das Stundenkontingent der Hilfe konkretisiert.